Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - I-23 U 234/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2169
OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - I-23 U 234/02 (https://dejure.org/2003,2169)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.06.2003 - I-23 U 234/02 (https://dejure.org/2003,2169)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - I-23 U 234/02 (https://dejure.org/2003,2169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe von Gewährleistungsbürgschaftsurkunden an Gerichtsvollzieher zwecks Verwahrung ; Vorliegen vorformulierter Vertragsbedingungen; Abgrenzung zur Individualabrede; Unangemessene Benachteiligung; Zurückbehalt von 5 Prozent der Auftragssumme als ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § ... 513 I; ; ZPO § 529; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 935; ; ZPO § 936; ; ZPO § 925 II; ; EGBGB § 5; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; AGBGB § 1; ; AGBGB § 1 Abs. 2; ; AGBGB § 9; ; AGBGB § 9 Abs. 1; ; VOB/B § 17 Nr. 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliges Vergügungsverfahren: Anspruch auf Herausgabe von Bürgschaftsurkunden wegen Unwirksamkeit der besonderen Vereinbarungen über die Sicherungsabrede in einem Bauvertrag - Herausgabe an den Gerichtsvollzieher zwecks Verwahrung bis zur Hauptsacheentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Bürgschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGBG § 9 Abs. 1
    Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft bei unwirksamer Sicherungsabrede

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaft a.e.A. unwirksam vereinbart: Keine Umdeutung in "normale" Bürgschaft! (IBR 2003, 415)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3716
  • NZBau 2003, 674
  • BauR 2003, 1585
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.03.2000 - VII ZR 475/98

    Formularmäßige Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 234/02
    Nach der Rspr. des BGH (Urt. v. 5.6.1997 = NJW 1997, 2598 f; Urt. v. 2.3.2000 = NJW 2000, 1863 f; Urt. v. 8.3.2001 = NJW 2001, 1857 f; Urt. v. 22.11.2001 = NJW 2002, 894 f) benachteiligt eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, wonach der Besteller 5% der Auftragssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf, den anderen Teil entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBGB, weil der Unternehmer aufgrund dieser Regelung in unangemessener Weise das Insolvenzrisiko des Bestellers trägt und weil die Unverzinslichkeit des Einbehalts eine unangemessene Abweichung vom Gesetz ist.

    Zu einer vergleichbaren Ersetzungsalternative ("Der Gewährleistungseinbehalt ist durch eine Bürgschaft nach dem Muster des Auftraggebers ablösbar.") hat der BGH im Urt. v. 2.3.2000 (NJW 2000, 1863 f) ausgeführt, die Vertragsklausel sei intransparent, ermögliche die im Baugewerbe nicht unübliche Forderung nach einer Bürgschaft auf 1. Anfordern und stelle daher keinen angemessenen Ausgleich dar.

    Die Anwendung des § 17 Nr. 6 VOB/B, der die Einzahlung des Einbehalts auf ein Sperrkonto bei einem vereinbartem Geldinstitut vorsieht, ist im vorliegenden Fall ebenso wie in den vom BGH durch Urt. vom 5.6.1997 (NJW 1997, 2598 f) und durch Urt. v. 2.3.2000 (NJW 2000, 1863 f) entschiedenen Fällen ausgeschlossen.

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 234/02
    Nach der Rspr. des BGH (Urt. v. 5.6.1997 = NJW 1997, 2598 f; Urt. v. 2.3.2000 = NJW 2000, 1863 f; Urt. v. 8.3.2001 = NJW 2001, 1857 f; Urt. v. 22.11.2001 = NJW 2002, 894 f) benachteiligt eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, wonach der Besteller 5% der Auftragssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf, den anderen Teil entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBGB, weil der Unternehmer aufgrund dieser Regelung in unangemessener Weise das Insolvenzrisiko des Bestellers trägt und weil die Unverzinslichkeit des Einbehalts eine unangemessene Abweichung vom Gesetz ist.

    Die Anwendung des § 17 Nr. 6 VOB/B, der die Einzahlung des Einbehalts auf ein Sperrkonto bei einem vereinbartem Geldinstitut vorsieht, ist im vorliegenden Fall ebenso wie in den vom BGH durch Urt. vom 5.6.1997 (NJW 1997, 2598 f) und durch Urt. v. 2.3.2000 (NJW 2000, 1863 f) entschiedenen Fällen ausgeschlossen.

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 234/02
    Die zur Vertragserfüllungsbürgschaft vom BGH in den Urteilen v. 4.7.2002 (NJW 2002, 3098 f) und vom 23.1.2003 (NJW 2003, 1805 f) herangezogenen Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung der Gestalt, dass der Unternehmer jedenfalls eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet, sind auf Gewährleistungsbürgschaften dann nicht anwendbar, wenn, wie es hier nach den vorstehenden Ausführungen der Fall ist, die der Bürgschaftshingabe zugrunde liegende Sicherungsabrede unwirksam ist und dieser Einwand auch gegenüber einer gewöhnlichen Bürgschaft erhoben werden kann.
  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 234/02
    Nach der Rspr. des BGH (Urt. v. 5.6.1997 = NJW 1997, 2598 f; Urt. v. 2.3.2000 = NJW 2000, 1863 f; Urt. v. 8.3.2001 = NJW 2001, 1857 f; Urt. v. 22.11.2001 = NJW 2002, 894 f) benachteiligt eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, wonach der Besteller 5% der Auftragssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf, den anderen Teil entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBGB, weil der Unternehmer aufgrund dieser Regelung in unangemessener Weise das Insolvenzrisiko des Bestellers trägt und weil die Unverzinslichkeit des Einbehalts eine unangemessene Abweichung vom Gesetz ist.
  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 234/02
    Die zur Vertragserfüllungsbürgschaft vom BGH in den Urteilen v. 4.7.2002 (NJW 2002, 3098 f) und vom 23.1.2003 (NJW 2003, 1805 f) herangezogenen Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung der Gestalt, dass der Unternehmer jedenfalls eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet, sind auf Gewährleistungsbürgschaften dann nicht anwendbar, wenn, wie es hier nach den vorstehenden Ausführungen der Fall ist, die der Bürgschaftshingabe zugrunde liegende Sicherungsabrede unwirksam ist und dieser Einwand auch gegenüber einer gewöhnlichen Bürgschaft erhoben werden kann.
  • BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 234/02
    Nach der Rspr. des BGH (Urt. v. 5.6.1997 = NJW 1997, 2598 f; Urt. v. 2.3.2000 = NJW 2000, 1863 f; Urt. v. 8.3.2001 = NJW 2001, 1857 f; Urt. v. 22.11.2001 = NJW 2002, 894 f) benachteiligt eine Bestimmung in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages, wonach der Besteller 5% der Auftragssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf, den anderen Teil entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinne von § 9 Abs. 1 AGBGB, weil der Unternehmer aufgrund dieser Regelung in unangemessener Weise das Insolvenzrisiko des Bestellers trägt und weil die Unverzinslichkeit des Einbehalts eine unangemessene Abweichung vom Gesetz ist.
  • OLG Celle, 01.03.2001 - 13 Verg 1/01

    Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz im Rahmen der Ausschreibung über

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 23 U 234/02
    Etwas anderes gilt nur, wenn dem Unternehmer eine Austauschsicherheit eröffnet wird, die ihn vom Insolvenzrisiko des Bestellers entlastet und eine angemessene Verzinsung gewährleistet (Thode, Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zur Sicherungsabrede in Bauverträgen, in: ZfBR 2002, 4, 6 f).
  • BGH, 09.12.2004 - VII ZR 265/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts in einem

    bb) Dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich eine Mehrzahl von Oberlandesgerichten angeschlossen (z. B. OLG Düsseldorf, BauR 2003, 1585, 1586 = NZBau 2003, 674; OLG Hamm, BauR 2003, 1720, 1723; OLG München, BauR 2004, 1466, 1467 f.; OLG Celle, NZBau 2004, 214).
  • OLG Rostock, 18.10.2004 - 3 U 40/04

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern: Zur Frage, wann die

    Neben der Ablösung durch eine einfache Bürgschaft kommt eine Verringerung des Einbehaltes, eine Verkürzung der Einbehaltsfrist oder die Wahl einer anderen Sicherungsform in Betracht (BGH, Urteil vom 08.03.2001, a.a.O.; BGH, Urteil vom 22.11.2001, NJW 2002, 894 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2003, NJW 2003, 3716 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2003 - 23 U 220/02

    Pauschalvertrag: Sind zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten?

    Das hat der Senat bereits für eine entsprechende Klausel mit Urteil vom 17.6.2003 (23 U 234/02) entschieden.
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 90/03

    Keine isolierte Anwendung des § 16 Nr. 3 VOB/B - Auschlusswirkung der

    Auch dies greift in die Regelungen des § 17 VOB/B nachhaltig zu Lasten des Auftragnehmers ein, da diese eine derart beschränkte Ablösungsbefugnis der Sicherheitsleistung nicht vorsieht und eine selbstschuldnerische Bürgschaft ausreichen lässt, § 17 Nr. 4 VOB/B. Wie bereits dargelegt, ist dabei ohne Bedeutung, dass die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Regelung über einen Sicherheitseinbehalt von 5 %, ablösbar durch eine Bürgschaft auf erste Anforderung, selbst unwirksam ist (vgl. dazu BGH in NJW 2002, 894; Senat Urteil vom 17.06.2003 - 23 U 234/02 - = NJW 2003, 3716 mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht